Repräsentanten müssen durch ihr Auftreten zum Ausdruck bringen, dass sie die Grundsätze des christlichen Glaubens mit tragen.
Mit dieser Begründung wird durch den „katholischen Verband historischer Schützen“ schwulen Männern das gemeinsame Auftreten, wenn einer von ihnen Schützenkönig geworden sein sollte, versagt.
Und das alles mit großer Mehrheit, bei wenigen Gegenstimmen.
Man hält sich an christliche Werte und Grundsätze?
Besonders die christlichen Werte werden immer wieder in den Vordergrund gestellt, zumindest verbal.
Denn letztlich sieht ein Unbeteiligter diese Werte nur in laut schmetternder Musik, die merkwürdig gekleidete, soldatisch durch die Orte ziehende Männerhorden begleitet. Männerhorden, in jedem erdenklichen Zustand von nüchtern bis zur Alkoholvergiftung.
Ihre christliche Nächstenliebe drücken sie aus, indem sie alle Mittel nutzen, den Nichtraucherschutz auszuhebeln, obwohl seine gesundheitsfördernde Wirksamkeit erwiesen ist.
In meiner Bibel steht, liebe Deinen Nächsten, wie Dich selbst und nicht vergifte Ihn.
Wenn christliche Werte durch Alkohol und Nikotinkonsum ausgelebt werden, sollte man sich fragen, warum in den Kirchen mit diesen Attributen so sparsam umgegangen wird und oftmals nur der Zeremoniar den Wein bekommt.
Und wer in einen solchen Verein – pardon – eine solche Bruderschaft eintreten will, wird schnell feststellen, dass da Frauen als Mitglieder ohne zugehörige Männer nicht möglich sind.
Ist der Artikel 3 des Grundgesetzes im Quatrier Dorf noch nicht in Kraft getreten?
Schlimm ist es allerdings, wenn erst bei offensichtlicher Diskriminierung von homosexuellen Männern durch diese Gemeinschaft der Schützen, die Inbegriff von Bigotterie und Intoleranz ist, ein Aufschrei durch die Gesellschaft geht.
Wo sind die emanzipierten Frauen, die es sich seit Jahrzehnten gefallen lassen, von Schützenbruderschaften zu Menschen zweiter Klasse degradiert zu werden - oder wollt Ihr Eure Männer nur spielen lassen?
Allerdings ist dieses Spiel eines, das Integration und Inklusion erst gar nicht kennt, ein Spiel, das einer Gratwanderung gleicht, angesichts des seit Jahren bekannten demografischen Wandels und somit ein Spiel, das sich aufgrund fehlenden Nachwuchses bald von selbst erledigt.
Vielleicht glauben die christlichen Schützen ja etwas anderes.
Im Brief an die Hebraeer schreibt Paulus übrigens:
Es ist aber der Glaube eine gewisse Zuversicht des, das man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, das man nicht sieht.
Appropos nicht sieht:
Im September 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass ein Ehebruch auch bei kirchlichen Mitarbeitern und damit ebenfalls Schützenbrüdern keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsgrund darstellt.
Damit sollten die sogenannten kirchlichen Gliedschaftsrechte, die immer dann bemüht werden, wenn eine Erzieherin im Kindergarten aufgrund ihres Lebenswandels an den Pranger gestellt wird, insgesamt auf den juristischen Prüfstand.
Wer Erzieherinnen entlässt, weil sie unverheiratet mit einem Mann zusammen leben, oder nach einer Scheidung wieder heiraten, sollte endlich offen legen, wer alles aufgrund seines Verhaltens oder Lebenswandels automatisch Exkommuniziert ist und somit aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen wurde, nicht aber von der Kirchensteuer befreit.
Konsequente Schützen würden ihre Mitbrüder einer genaueren Überprüfung unterziehen, früher wurde es peinliche Befragung genannt, um zu entscheiden, wer in der Bruderschaft bleiben darf und wer nicht.
Fazit:
Der Staat ist nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern offensichtlich auch auf dem Gleichstellungsauge.